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Klub für
Ungarische Hirtenhunde e.V.

Gegr. 1922. Ältester Zuchtbuch führender Verein für die Rassen
Kuvasz, Komondor, Puli, Pumi, Mudi, Pyrenäenberghunde, Bergamasker

Wie die Neufassung der Tierschutzhundeverordnung (in Kraft getreten am 01. Januar 2022) für viel Wirbel und Verunsicherung sorgt

Liebe Mitglieder,

die Neufassung der Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV), die am 01.01.2022 in Kraft getreten ist, zieht große Kreise. Insbesondere § 10 dieser Verordnung sorgt für viel Verunsicherung. So umfasst § 10 Abs. 2 TierSchHuV die Thematik über Ausstellungsverbote von Hunden mit sogenannten Qualzuchtmerkmalen. Aufgrund von fehlenden, konkreten und einheitlichen Vorgaben für die in den Kreisen ansässigen Vollzugsbehörden, kommt es teilweise zu überzogenen und unverhältnismäßigen Anordnungen in den jeweiligen Ämtern und dies hat bereits jetzt zu Absagen von Ausstellungen oder zeitintensiven Kontrollen am Eingang einer Ausstellung und sogar Zurückweisungen gemeldeter Hunde durch den zuständigen Amtsveterinär geführt.
Auch wir als Mitgliedsverein sind vom VDH um Mithilfe gebeten worden und haben mit den Gesundheitsdaten unserer Rassen dazu beigetragen, dass der VDH den notwendigen Nachweis erbringen kann, dass die von den Veterinärämtern aufgeführten Krankheiten und Defekte in den Mitgliedsvereinen des VDH keine oder eine nur sehr untergeordnete Rolle spielen.

Die Aussteller unter Ihnen, die bereits in Erfurt oder Dortmund waren, haben die Auswirkungen bereits kennengelernt. Für jeden Hund, der zur Ausstellung gemeldet war bzw. ist, muss im Vorfeld mittels eines Formulars eine allgemeine tierärztliche Untersuchung auf sichtbare Qualzuchtmerkmale durchgeführt und dies auch bescheinigt werden. Glücklicherweise fallen unsere Rassen nicht auch noch unter die weiterfassende Vorgabe über eine gesonderte Untersuchung für Hunde bestimmter Rassen.

Der VDH veröffentlicht regelmäßig die neuesten Entwicklungen auf seiner Homepage. Lesen Sie die Ausführungen gerne hier nach:

https://www.vdh.de/news/artikel/tierschutzhundeverordnung-aktueller-stand/

https://www.vdh.de/news/artikel/gegen-die-unverhaeltnismaessige-umsetzung-der-tierschutzhundeverordnung-serioese-hundehalter-und-zuecht/

Darüber hinaus hat der VDH eine Online-Petition gestartet, die sich an den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir richtet. Darin fordert der VDH, dass den Vollzugsbehörden für eine sinnvolle und zielführende Umsetzung der Tierschutzhundeverordnung zügig konkrete Handlungsvorschriften gegeben werden müssen, sei es über eine allgemeine Verwaltungsvorschrift oder über ein aktuelles Gutachten zur Auslegung der Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV). Und er fordert, hierbei einbezogen zu werden.

Mit Schreiben vom 10. Mai 2022 bittet uns der VDH, den Link zur Petition auch an unsere Mitglieder zu verteilen und so den Forderungen Nachdruck zu verleihen. Die Petition finden Sie hier: https://chng.it/SzC4cMyw8Y

Mandy Harder
1. Vorsitzende