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Klub für
Ungarische Hirtenhunde e.V.

Gegr. 1922. Ältester Zuchtbuch führender Verein für die Rassen
Kuvasz, Komondor, Puli, Pumi, Mudi, Pyrenäenberghunde, Bergamasker

Zuchtordnung des Klubs für Ungarische Hirtenhunde e.V.


Liebe Mitglieder, Züchter und Freunde unseres Klubs,
wir freuen uns, Sie heute über eine Anpassung unserer Zucht-Ordnung zu informieren.

Hintergrund ist die  Anpassung der Beurteilung und Kennzeichnung von (mutmaßlich) erblichen Katarakten auf dem ECVO Zertifikat.

Hier zum Download

„Die Aufgabe des ECVO Komittes für erbliche Augenkrankenheiten (HED committee) ist es, (mutmaßlich) erbliche Augenkrankheiten bei den unterschiedlichen Hunderassen zu definieren, Richtlinien für die Untersuchung und Ausstellung des ECVO Zertifikats zu geben, sowie eine Empfehlung betreffend Zuchttauglichkeit im Hinblick auf die einzelnen (mutmaßlich) erblichen Augenkrankheitn zu geben.
Die Änderung betrifft die (mutmaßlich) erblichen nicht-kongenitalen Katarakte (ECVO Zertifikat, Pkt. 15): Bisher galt die Empfehlung des ECVO für alle Kataktformen: keine Zucht mit betroffenen Tieren. Über viele Jahre konnte beobachtet werden, dass bestimmte Kataraktformen i.d.R unverändert bleiben und keine klinischen Beeinträchtigung bewirken, und andere Kataraktformen potentiell fortschreiben und bis zur Erblindung des betroffenen Auges führen können.“[1]

Nachdem die European College of Veterinary Ophthalmologists (ECVO) mit Schreiben vom 01.07.2021 über die Anpassung der Beurteilung und Kennzeichnung von (mutmaßlich) erblichen Katarakten auf dem ECVO Zertifikat informierte, hat es sehr viele Monate gedauert, bis auch der VDH diese Änderungen in seiner Zuchtordnung übernommen hat. Mit Schreiben vom 10.07.2023 erhielten alle im Verband ansässigen Vereine die Nachricht vom VDH-Vorstand, dass dieser in seiner Sitzung  am 16. April 2023 die Durchführungsbestimmungen zur VDH-Zucht -Ordnung „Zuchtprogramme/Zuchtstrategien“ in Bezug auf die Beurteilung und Kennzeichnung von (mutmaßlich) erblichen Katarakten geändert hat, welche nun mit Wirkung zum 01.08.2023 in Kraft treten werden.

Diese Mitteilung über die Änderung hat Frau Gehring, in ihrer Funktion als Hauptzuchtwartin, gemäß der Regelung § 32 Abs. 1 unserer Satzung zunächst zur Anhörung in den wissenschaftlichen Zuchtbeirat und die Zuchtkommission gegeben. Mit deren Zustimmung nehmen wir nun die vorläufige Anpassung unserer Durchführungsbestimmung zur Zuchtordnung vor . Diese Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft:

Auszug aus der Durchführungsbestimmung zur KfUH-Zuchtordnung  Hier zum Download

14. DOK-Untersuchungen

(1) Für Hunde aller Rassen ist jeweils zur 1. und 2. Körung eine gültige DOK-Bescheinigung vorzulegen.

(2) Grundsätzlich sind Hunde von der Zucht auszuschließen, die einen positiven Befund für PRA, Entropium, Ektropium, Glaukom, Linsenluxation, geografische und totale Retinadysplasie, Hypoplasie/Mikropapille und andere, die Lebensqualität stark einschränkende, erbliche Augenerkrankungen aufweisen.

(3) Bezüglich der verschiedenen Kataraktformen wird auf die Empfehlungen des European College of Veterinary Ophthalmology (ECVO) verwiesen. Hunde, die Kataraktformen aufweisen, für die vom ECVO die Empfehlung „keine Zucht mit betroffenen Tieren“ gilt, sind von der Zucht auszuschließen. Für Hunde mit anderen Kataraktformen und sonstigen Linsentrübungen (punctata, suture line, suture line tip, nuclear ring, fiberglass und pulverulent) können die Hunde zur Zucht zugelassen werden.

(4) Hunde mit positiven Befunden für wenig einschränkende Augenerkrankungen dürfen nur mit Partnertieren verpaart werden, die frei von allen Augenerkrankungen sind.

(5)               In Zweifelsfällen entscheidet die Zuchtkommission.

Gemäß § 32 Abs. 2 unserer Satzung bedarf die vorläufige Maßnahme zur endgültigen Wirksamkeit der nachträglichen Genehmigung durch die nächste Mitgliederversammlung.

Bei Rückfragen stehen Ihnen der Vorstand und unsere Zuchtwarte in gewohnter Weise zur Verfügung.

[1]    ECVO Information für Rasseclubs und Züchter vom 6.6.2021

Vorstandsbeschluss

Der Vorstand hat die Änderung der §§ 34, 36, 40 (Bergamasker-, Kuvasz- und Pyrenäenberghundzucht) und die Anlage 1 der zurzeit gültigen bzw. der §§ 18, 20, 24  und die Anlage 1 der im November 2016 beschlossenen Zuchtordnung mit sofortiger Wirkung beschlossen.

Der Wortlaut ändert sich wie folgt:

ED 0 ist zuchttauglich
ED 1 soll mit ED 0 verpaart werden
ED 2 darf nur mit ED 0 verpaart werden
ED 3 ist zuchtuntauglich.

Diese Regelung entspricht der VDH-Zuchtordnung.

01.05.2017

 

Vorstandsbeschluss

Aus gegebener Veranlassung ergeht mit sofortiger Wirkung folgender Vorstandsbeschluss:

Vor der Verpaarung einer Hündin mit einem Deckrüden, der unter der Zuchthoheit eines anderen VDH-Vereins steht, ist die schriftliche Genehmigung des/r Hauptzuchtwarts/in des Klubs einzuholen. Hierzu muss ein korrekt ausgefüllter, mit der Unterschrift (lesbar) eines in der VDH-Richterliste aufgeführten Zuchtrichters bestätigter Zuchttauglichkeitsprüfungsbescheid zusammen mit einer Kopie der Ahnentafel und den Gesundheitsbescheinigungen vorgelegt werden.

Das Partnertier muss die in der Zuchtordnung unseres Klubs festgelegten Zuchtvoraussetzungen sowie die in der Körordnung unseres Klubs festgelegten Voraussetzungen für die Erteilung der Zuchterlaubnis (ggfs. mit Auflagen) erfüllen.

18.05.2017

Die Zuchtordnung können Sie hier als PDF herunterladen.

» Zuchtordnung Version 2022

» Durchführungsbestimmungen zur Zuchtordnung Version 2022 

» Zuchtwarteordnung Version 2022