Zuchtordnung des Klubs für Ungarische Hirtenhunde e.V.
Vorstandsbeschluss
Der Vorstand hat die Änderung der §§ 34, 36, 40 (Bergamasker-, Kuvasz- und Pyrenäenberghundzucht) und die Anlage 1 der zurzeit gültigen bzw. der §§ 18, 20, 24 und die Anlage 1 der im November 2016 beschlossenen Zuchtordnung mit sofortiger Wirkung beschlossen.
Der Wortlaut ändert sich wie folgt:
ED 0 ist zuchttauglich
ED 1 soll mit ED 0 verpaart werden
ED 2 darf nur mit ED 0 verpaart werden
ED 3 ist zuchtuntauglich.
Diese Regelung entspricht der VDH-Zuchtordnung.
01.05.2017
Hannelore Bokelmann
Vorstandsbeschluss
Aus gegebener Veranlassung ergeht mit sofortiger Wirkung folgender Vorstandsbeschluss:
Vor der Verpaarung einer Hündin mit einem Deckrüden, der unter der Zuchthoheit eines anderen VDH-Vereins steht, ist die schriftliche Genehmigung des/r Hauptzuchtwarts/in des Klubs einzuholen. Hierzu muss ein korrekt ausgefüllter, mit der Unterschrift (lesbar) eines in der VDH-Richterliste aufgeführten Zuchtrichters bestätigter Zuchttauglichkeitsprüfungsbescheid zusammen mit einer Kopie der Ahnentafel und den Gesundheitsbescheinigungen vorgelegt werden.
Das Partnertier muss die in der Zuchtordnung unseres Klubs festgelegten Zuchtvoraussetzungen sowie die in der Körordnung unseres Klubs festgelegten Voraussetzungen für die Erteilung der Zuchterlaubnis (ggfs. mit Auflagen) erfüllen.
18.05.2017
Hannelore Bokelmann
Die Zuchtordnung können Sie hier als PDF herunterladen.